Besteht ein Anrecht auf Einbürgerung?
Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Wesentliche Voraussetzungen für die Einbürgerung liegen vor, wenn Sie ...
Wichtig – Benötigte Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag einzureichen:
Formulare und Erklärungen:
o Soll der Ehepartner auch eingebürgert werden, muss er ein eigenes Formular ausfüllen. Kinder über 16 Jahre müssen ebenfalls ein eigenes Formular ausfüllen.
Bitte füllen Sie den Antrag und alle Erklärungen vollständig aus und unterschreiben diesen NICHT. Die Unterschriften werden erst bei Antragsabgabe geleistet.
Allgemeine Unterlagen:
Bei allen ausländischen Dokumenten ist vorzulegen:
Ausländische Urkunde und deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer für Gerichte und Notare
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für über 16-jährige Antragsteller/innen:
o nur standardisierte Prüfung von einem staatlich anerkannten Bildungsträger: Telc oder Goethe-Institut
o nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
o nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
Es reicht einer der oben genannten Nachweise aus!
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für unter 16-jährige Antragsteller/innen:
Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen:
o nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können anerkannt werden.
o nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können anerkannt werden.
Es reicht einer der oben genannten Nachweise aus!
Einkommensnachweise:
o Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten beiden
Quartale ODER
o eine betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten beiden Quartale ODER
o eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten beiden Quartale
Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland für die letzten 5 Jahre:
Die Auflistung ist nicht abschließend, daher bleibt im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen vorbehalten.
Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag und die dazu gehörigen Formulare sowie die benötigten Unterlagen bereits im Vorfeld zur Prüfung per Email unter einbuergerungen@friedberg-hessen.de zu. Wir prüfen Ihre Unterlagen und kommen auf Sie zu, falls noch Unterlagen fehlen.
Wenn Sie antragsberechtigt sind, müssen Sie noch persönlich vorsprechen und den Einbürgerungsantrag und alle Formulare bei uns unterschreiben. Dazu melden wir uns bei Ihnen und sprechen mit Ihnen einen Termin ab.
Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Vorsprache alle Antragsunterlagen gelesen und ausgefüllt haben und dass Sie alle Unterlagen im Original und in Kopien mitbringen, andernfalls müssen wir leider einen neuen Termin vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier vor Ort nicht alle Unterlagen kopieren können.
Vorsprachen ohne Termin sind leider nicht möglich.
Ansprechpartner Stadtverwaltung
Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung Mainzer-Tor-Anlage 6 61169 Friedberg (Hessen) Adresse über Google Maps anzeigen
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weitere Informationen
Aktuelle Öffnungszeiten der stadtverwaltung Friedberg (Hessen) siehe Startseite.
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